Anmeldung zum Paketunterricht:
Abmeldung / Kündigung:
Die allgemeine Kündigungsfrist beträgt 2 Monate vor Ablauf des jeweiligen Schulhalbjahres, d.h. bis 30. Juni auf Ende August und bis 31. Dezember auf Ende Februar.
Ausnahmen davon sind nur in schriftlich begründeten Fällen möglich. Die Entscheidung über ein Recht zur Sonderkündigung trifft die Schulleitung ggf. in Absprache mit dem Träger.
Die Abmeldung/Kündigung kann mit Hilfe des hier aufrufbaren Formulars erfolgen – bitte unterschrieben dem Musikschulbüro zukommen lassen.
Vor einer Kündigung mangels Motivation o. Ä. empfehlen wir unbedingt, Rücksprache mit der Lehrkraft zu halten. Oft eröffnen sich während eines solchen Gesprächs neue positive Perspektiven für eine erfolgreiche Fortführung des Unterrichts.
Bitte beachten Sie, dass die Lehrkräfte nicht befugt sind Kündigungen mündlicher oder schriftlicher Art entgegenzunehmen.